Fragen zu uns
Kaczur Bestattungen ist ein Familienunternehmen, das seit 1991 Familien in Kroppenstedt und der Region in schweren Zeiten begleitet. Für uns ist jeder Abschied einzigartig, weil jeder Mensch es ist: mit seinen Wünschen, seiner Geschichte und den Erinnerungen, die für die Familie bleiben. Mit Einfühlungsvermögen, Erfahrung und viel Zeit für Ihre Fragen schaffen wir einen würdevollen Rahmen für das Verabschieden von einem geliebten Menschen.
Mit Standorten in Kroppenstedt, Egeln und Staßfurt sind wir persönlich, telefonisch und wohnortnah für Sie da. Im Trauerfall erreichen Sie uns Tag und Nacht, an 365 Tagen im Jahr.
Nach dem Anruf übernehmen wir die Abholung und beraten Sie persönlich, bei uns vor Ort oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Gemeinsam klären wir Bestattungsart, Ablauf der Trauerfeier und alle nötigen Formalitäten. Wir koordinieren anschließend alles Weitere mit Standesamt, Friedhof und weiteren Beteiligten. In der Regel liegen zwischen Todesfall und Bestattung rund zehn Tage – Zeit genug, um in Ruhe alles Wichtige zu regeln.
Ja, wir übernehmen sämtliche Formalitäten und Behördengänge für Sie, einschließlich der Benachrichtigung von Krankenkassen und Versicherungen. Sie müssen sich um diese Schritte nicht selbst kümmern.
Kosten & Finanzierung
Je nach Bestattungsart zwischen 2.000 € und 10.000 €. Feuerbestattungen liegen meist am unteren, klassische Erdbestattungen mit Grabstein am oberen Ende. Friedhofsgebühren variieren stark je Kommune, ein Pauschalpreis ist daher nicht seriös. Eine Bestattung ist für Angehörige oftmals eine finanzielle Belastung, bei der Auswahl passender Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen wir Sie gern. Mit einer Bestattungsvorsorge lässt sich dieser Aufwand für die Familie schon zu Lebzeiten teilweise oder vollständig abfedern.
Reicht der Nachlass nicht, kann beim Sozialamt eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII beantragt werden. Zunächst sind Angehörige bzw. Erben kostenpflichtig; können sie das nicht leisten, springt das Amt ein. Wir begleiten diesen Antrag mit Ihnen.
Formalitäten & Testament
Das ist kein Problem. Wir unterstützen Sie gern bei der Beschaffung fehlender Dokumente. Melden Sie sich einfach bei uns, wir klären gemeinsam, was in Ihrem Fall wirklich benötigt wird.
Dann genügt auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister. Sie erhalten ihn beim Standesamt des Heiratsortes. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Ein aktuelles oder besonders schönes Foto verwenden wir für die Trauerfeier und die Trauerdrucksachen. Suchen Sie in Ruhe ein Bild aus, das den Menschen so zeigt, wie Sie ihn in Erinnerung behalten möchten. Es muss nicht sofort beim ersten Gespräch dabei sein.
Wer ein Testament besitzt, muss es nach dem Todesfall unverzüglich beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abliefern. Das Gericht eröffnet es und informiert die Beteiligten. Das regelt § 2259 BGB.
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: Zuerst erben die Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge, daneben der Ehepartner oder die Ehepartnerin. Fehlen Abkömmlinge, kommen die Eltern und deren Nachkommen in Betracht. Details regeln die §§ 1924 ff. BGB.
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegenüber den Erben. Anspruch haben Kinder, Ehe- oder Lebenspartner und, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern.
Das ist möglich, aber nicht ratsam: Ein Testament wird oft erst nach der Beisetzung eröffnet, die Wünsche kämen dann zu spät. Besser halten Sie sie zusätzlich in einer Bestattungsverfügung oder einem Vorsorgevertrag fest und sagen einer vertrauten Person, wo die Unterlagen liegen.


