Individuelle Möglichkeiten für die Beisetzung
Im Wesentlichen wird zwischen drei verschiedenen Bestattungsarten unterschieden, der Erd-, Feuer- und Seebestattung.
Welche die für einen persönlich in Frage kommende ist, hängt sicherlich stark von der persönlichen Überzeugung, Religion und allgemeinen Lebenseinstellung ab. Wir empfehlen Ihnen, sich ausführlich und in Ruhe beraten zu lassen.
Dazu stehen wir Ihnen persönlich und unverbindlich gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen und Entscheidungshilfe
Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg zur letzten Ruhe gebettet, bei der Feuerbestattung zunächst behutsam eingeäschert und die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Für die Feuerbestattung ist zusätzlich eine zweite, unabhängige ärztliche Leichenschau vorgeschrieben, die Klarheit über die Todesursache schafft. Urnengräber sind in der Regel kleiner und pflegeleichter, ein Sarggrab bietet dafür einen größeren, greifbaren Ort zum Trauern. Welche Form dem Leben und den Wünschen Ihres Angehörigen am ehesten entspricht, finden wir gemeinsam mit Ihnen in Ruhe heraus.
Ja, auch für eine anonyme Bestattung sind wir gerne an Ihrer Seite. Entscheidungs- und Ausführungshoheit über das Grabfeld liegt beim jeweiligen Friedhofsträger – wir sind dabei Ihr einfühlsamer Ansprechpartner und kümmern uns um alles Weitere und stimmen mit dem Friedhof ab, damit Sie sich um nichts sorgen müssen. Der oder die Verstorbene findet dabei ihre letzte Ruhe in einem stillen Gemeinschaftsfeld, ohne Namensschild und ohne eine Grabstelle, eine friedliche, schlichte Form des Abschieds. Wer möchte, kann sich zuvor dennoch in einer persönlichen Trauerfeier ganz bewusst verabschieden.
Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten nichts festgelegt, entscheiden die nächsten Angehörigen in derselben Reihenfolge, die auch für die Bestattungspflicht gilt, meist Ehepartner, dann Kinder, dann Eltern. Bei Uneinigkeit innerhalb der Familie empfiehlt sich ein gemeinsames Gespräch mit uns, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine schriftliche Vorsorge zu Lebzeiten vermeidet solche Situationen von vornherein.
Nein, ein wenig Bedenkzeit bleibt – die gesetzliche Frist beträgt in Sachsen-Anhalt zehn Tage nach dem Tod. Das reicht in der Regel aus, um in Ruhe zu überlegen und sich mit der Familie abzustimmen. Bei einer geplanten Urnenbeisetzung besteht durch die sechsmonatige Beisetzungsfrist sogar noch mehr Spielraum. Wir begleiten Sie durch diesen Entscheidungsprozess, ohne Druck aufzubauen.
(weitere Informationen für Sie auf: www.aeternitas.de - unter: spätester Zeitpunkt der Bestattung Erdbestattung/Feuerbestattung)
Ja, deutlich. Ein klassisches Erdgrab erfordert über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßige Pflege wie Bepflanzung und Gießen. Urnengräber sind durch ihre geringere Größe pflegeleichter, und bei Wald-, Wiesen- oder Seebestattung entfällt die persönliche Grabpflege komplett, die Natur oder der Friedhof übernimmt das. Welche Pflegeverpflichtung zu Ihrem Alltag passt, ist oft ein wichtiges Entscheidungskriterium.
Kosten & Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Ein Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, etwa über die gesetzliche Unfallversicherung, bei Beamtinnen und Beamten oder über eine private Sterbegeldversicherung. Reicht das Geld für die Bestattung nicht, kann das Sozialamt die erforderlichen Kosten übernehmen, wenn sie den Verpflichteten nicht zumutbar sind (§ 74 SGB XII). Das Amt prüft jeden Fall einzeln, wir begleiten Sie gern bei der Antragstellung und informieren Sie, welche Hilfen in Ihrer Situation möglich sind.
Neben unseren Leistungen fallen meist Kosten an, die direkt bei Dritten entstehen:
- Friedhof: Gebühren für Grabstelle, Nutzungsdauer und Beisetzung, die je nach Kommune stark variieren
- Trauerrede: Honorar der Person, die die Trauerrede hält
- Blumenschmuck: Gestaltung und Material
- Traueranzeige und Trauerdruck: Anzeigen, Danksagungen und Kranzschleifen
- Grabmal: Stein und Grabgestaltung, falls gewünscht
Wir stimmen alles mit Ihnen ab, damit Sie einen transparenten Überblick über die zu erwartenden Kosten haben.
Je nach Bestattungsart liegen die Kosten meist zwischen 2.000 € und 10.000 €. Feuerbestattungen sind in der Regel günstiger, klassische Erdbestattungen mit Grabstein teurer. Dazu kommen Friedhofsgebühren, die je nach Kommune stark variieren. Wer vorsorgt, kann die Kosten schon zu Lebzeiten in Raten ansparen, zum Beispiel über eine Sterbegeldversicherung. Im Trauerfall sprechen wir offen mit Ihnen über Ihre Situation und zeigen mögliche Hilfen auf. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches, individuelles Angebot.


