KRAFT.
„Du lebst nur einmal, aber wenn du es richtig machst, ist einmal genug.“
Mae West - US-amerikanische Filmschauspielerin, 1893-1980
Im Zuge der Gesundheitsreform vom 1.1.2004 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen.
Durch die erhöhten Bestattungskosten gewinnt die Bestattungsvorsorge eine besondere Bedeutung.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag wird der Ablauf dereinstigen Bestattung festgelegt und sichergestellt. Die Bestattungsart (Erd-, Feuer-, Seebestattung), der Beisetzungsort, musikalische Umrahmung, die Traueranzeige, alle Wünsche werden festgehalten und berücksichtigt.
Im Rahmen des Gespräches über den Bestattungsvorsorgevertrag wird auch der finanzielle Bedarf ermittelt. Zu Lebzeiten können Sie sich und Ihre Angehörigen entlasten und Sorge tragen das alles finanziell gesichert ist.
Die notwendigen Mittel können so angelegt werden, das sie ausschließlich zur Finanzierung der Bestattung verbraucht werden.
Der Bestattungsvorsorgevertrag kann auch die Grabmal - und Grabmalpflegekosten umfassen. Umfang und Inhalt eines solchen Vertrages werden individuell festgelegt. Für die finanzielle Absicherung können wir Ihnen zwei Wege anbieten:
Die deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes deutscher Bestatter und des Kuratoriums deutsche Bestattungskultur. Gegründet wurde sie zur Sicherung der für ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse abgesichert.
Nach Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages wird die im Vertrag ermittelte Summe auf das Treuhandkonto bei der dt. Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingezahlt. Diese Summe ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und es entstehen keine laufenden Belastungen. Ihre eingezahlte Summe wird bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt und unterliegt einer ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Die Höhe des Treuhandvermögens wird ihnen jährlich über einen aktuellen Kontoauszug mitgeteilt.
Als zusätzliche Absicherung kann der Bestattungsvorsorgevertrag in die Bundesnotarkammer eingetragen werden.
Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen jederzeit zu allen Angelegenheiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Die Sterbegeldversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über die Allianz oder Nürnberger Versicherung, das heißt: